Liebe Kunden,
zum 13. Dezember 2014 tritt der Teil der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) in Kraft, der die Allergenkennzeichnung, auch für lose abgegebene (verkaufte) Produkte in Bäckereien, Konditoreien und Gastronomischen Betrieben, neu regelt.
14 „EU-Allergene“ wurden benannt, fallen somit unter diese Verordnung.
Die Inhaltsstoffe in unseren Produkten, mit Allergenen Potenzialen, werden von uns für unsere Kunden fundiert gekennzeichnet und liegen in schriftlicher Form, in den Filialen vor.