Auf dieser Seite informieren wir unsere gewerblichen Kunden und Widerverkäufer über die Allergenstoffe in unseren Produkten.
Zum 13. Dezember 2014 tritt der Teil der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) in Kraft, in dem die Allergenkennzeichnung neu geregelt wird.
Ab diesem Datum müssen auch bei Produkten, die lose verkauft werden, die Inhaltsstoffe mit allergenem Potential, für den Kunden nachvollziehbar und fundiert gekennzeichnet werden.
Der Gesetzgeber hat 14 „EU-Allergene“ festgelegt, die Allergien auslösen können und somit gekennzeichnet werden müssen.
Für alle von uns hergestellten und vertriebenen Produkte, stellen wir Ihnen eine Allergen-Spezifikation, zum Download zur Verfügung.